Jochen Reinschmidt

Die EU-Kommission hat Mitte November ihren Entwurf für den sogenannten Digitalomnibus vorgelegt. Er bündelt Anpassungen in den Bereichen KI, Daten, Datenschutz und Cybersicherheit. Er soll bestehende Regulierung verschlanken und praxistauglicher machen. Der ganz große Wurf ist der Digital-Omnibus allerdings nicht. Er setzt einzelne richtige Impulse, greift aber an zentralen Stellen zu kurz.

Positiv beim KI-Teil ist, dass der der Omnibus den AI Act ein Stück näher an die Wirklichkeit heranführt. Die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme werden künftig an die Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Normen gekoppelt – ein zentraler Vorschlag des ZVEI. Allerdings bleiben wesentliche Fragen zum Zusammenspiel mit sektoraler Regulierung offen. Hier wäre mehr Mut nötig gewesen. Beispielsweise indem industrielle KI, die bereits in anderen Rechtsakten reguliert wird, ganz aus dem Anwendungsbereich hinausgenommen wird.

Auch beim Data Act reicht der Omnibus nicht aus, um grundlegende Herausforderungen zu adressieren. Zwar gibt es Verbesserungen beim Geschäftsgeheimnisschutz, die verpflichtende Datenteilung bleibt aber unangetastet. Bedauerlich ist zudem, dass der Cyber Resilience Act nicht Teil des Pakets ist, obwohl gerade hier viele Unternehmen in der Umsetzung vor großen Fragen stehen.

Von einer echten Entlastung für die Digitalindustrie kann also nicht die Rede sein. Der ZVEI wird sich daher auch im kommenden Jahr mit Nachdruck für industriegerechte Lösungen einsetzen. Insbesondere dort, wo Doppelregulierung Innovation und Wettbewerbsfähigkeit behindert!

Ihr Jochen Reinschmidt
Bereichsleiter Digitalisierung & Recht
Abteilungsleiter Digital- und Innovationspolitik

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