Hans-Peter Bursig

Patientendaten-Schutz-Gesetz, Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und bald das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz: Das Bundesgesundheitsministerium leistete in 2020 einen enormen Vorschub bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Ein besonders bedeutsames Gesetz ist am 28. September 2020 in Kraft getreten: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

Mit dem daran gekoppelten Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update und reagiert damit auch auf die bereits bestehenden und noch zu erwartenden Folgen der Corona-Pandemie. Das Signal lautet: „Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben“. Aus Sicht des ZVEI ist insbesondere der starke Fokus auf die Digitalisierung von Krankenhäusern eine äußerst positive Entwicklung. Der Einsatz für die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung steht seit geraumer Zeit im Mittelpunkt des Leitmarkts Gesundheit. Nun können in Kürze zehn Maßnahmen über den neuen Krankenhauszukunftsfonds gefördert werden – darunter wichtige Investitionen in die IT-Ausstattung der Notaufnahmen, die digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit sowie in regionale Versorgungsstrukturen.

Entscheidend für den Erfolg des KHZG und für den gesamten Prozess der digitalen Transformation der Gesundheitsversorgung wird es sein, wie umfassend die Vernetzung medizintechnischer Infrastruktur im Krankenhaus (und ambulanten Bereich) mit IT-Systemen und Arbeitsabläufen berücksichtigt wird. Denn: Für eine bestmögliche Steuerung und Beobachtung von Arbeitsabläufen in der Gesundheitsversorgung ist der elektronische Austausch medizinischer Daten zwischen medizintechnischen Geräten und IT-Systemen grundlegend. Für 2021 wird es von besonderer Bedeutung sein, den Dialog zwischen allen Beteiligten – Politik, Patienten, Anwendern und Anbietern – zu fördern. Denn nur gemeinsam und mit einer klaren Strategie kann eine integrierte sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung und interoperable Vernetzung stattfinden. Der Start der elektronische Patientenakte am 01. Januar 2021 wird dabei eine zentrale Rolle spielen.

Hans-Peter Bursig
Fachverbandsgeschäftsführer Elektromedizinische Technik