Im April hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine KI-Verordnung (AI Act) veröffentlicht. Diese weltweit erste Regulierung für einen harmonisierten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz basiert auf der Idee eines risikobasierten Ansatzes, der zwischen verschiedenen Kategorien von KI-Anwendungen unterscheidet. Im Fokus der Verordnung stehen die sogenannten „Hochrisiko-KI-Systeme“.
Grundsätzlich ist es positiv, dass einheitliche Regeln für die Nutzung von KI aufgestellt werden. Künstliche Intelligenz ist ein wesentlicher Treiber für die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und Europa. Durch horizontale Regulierung soll sichergestellt werden, dass KI-Anwendungen in einzelnen Produktrichtlinien nicht unterschiedliche Anforderungen je nach Sektor und Anwendungsgebiet auferlegt werden. Der Regulierungsentwurf schießt jedoch an einigen Stellen über das Ziel hinaus und könnte auch jene Produkte umfassen, deren potenzielle Risiken bereits vollumfassend von bestehender Gesetzgebung zur Produktsicherheit abgedeckt sind.
Sichtbar wird dies beispielsweise in der allgemeinen KI-Definition, die deutlich zu weit gefasst ist. Diese würde aktuell nicht nur KI-Produkte abdecken, sondern auch Anwendungen erfassen, die rein statistische Ansätze oder Software für die herkömmliche Datenanalyse nutzen. Dies könnte bestehende und künftige datenbasierte Innovationen erheblich hemmen. Auch sollen an Datensätze absolute Anforderungen gesetzt werden („vollständig und fehlerfrei“), die zum einen nicht realisierbar und zum anderen auch nicht wünschenswert sind, da kaum ein Datensatz diesen absoluten Anforderungen entsprechen kann.
Insgesamt bleiben Kritikpunkte und rechtliche Unsicherheiten, die es im weiteren Gesetzgebungsprozess zu überarbeiten gilt, um zukunftsweisende Technologien im Bereich von KI zu ermöglichen. Mögliche Hemmnisse für das Inverkehrbringen unkritischer Produkte mit KI-Komponenten müssen eingedämmt werden. Der ZVEI hat sich an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission im August 2021 beteiligt und eine umfassende Stellungnahme zum AI Act veröffentlicht. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis 2022 andauern.
Nils Scherrer
Manager Political Affairs & Digitalisierung
Abteilung Innovationspolitik